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Wir suchen Verstärkung: Sozialarbeiter/in (w/m/d) für die Jugendschutz- und Clearingstelle

Die Stelle auf einen Blick

Amt:Amt für Jugend und Familie
Fachdienst:Jugendhilfezentrum
Entgeltgruppe:EG S 14 TVöD
Wochenarbeitszeit:Vollzeit (39 Stunden)
Termin der Einstellung:nächstmöglicher Zeitpunkt
Beschäftigungsdauer:zunächst befristet bis zum 28. Juni 2025 sowie einer voraussichtlich anschließenden Elternzeitvertretung
Bewerbungsfrist:17. November 2024

 

In der Jugendschutz- und Clearingstelle werden Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis unter 18 Jahren in Krisensituationen kurzfristig aufgenommen und für maximal sieben Tage untergebracht. Sofern eine Clearingmaßnahme folgt, können die Jugendlichen bis zu drei Monate betreut werden.

  • Sicherstellung des Kindeswohls
  • Vermittlung alltagspraktischer Fähigkeiten, Werte und Normen
  • Klärung des pädagogischen Bedarfs
  • Beratung aller Beteiligten während der Inobhutnahme/des Clearingprozesses
  • Erarbeitung von Lösungsstrategien und Zukunftsperspektiven
  • Alltagsorganisation der Wohngruppe

Formale Voraussetzungen 

  • erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit (Diplom/Bachelor) oder einen vergleichbaren Abschluss

Fachliche   ///  Persönliche   ///    Soziale Kompetenzen

  • Fähigkeit, sich den ständig wechselnden Herausforderungen im Umgang mit einer schwierigen Klientel täglich neu zu stellen
  • Psychische Belastbarkeit
  • Flexibilität und Teamfähigkeit
  • Fähigkeit zur Kooperation mit den verschiedenen Netzwerkpartnern
  • Führerschein der Klasse B 

Einschlägige Berufserfahrungen in der stationären Jugendhilfe sind wünschenswert.

Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird die Bereitschaft erwartet, Dienst zu ungünstigen Zeiten (Wochenenden/Rufbereitschafts- und Nachtdienst) zu leisten.

Die Stelle ist nicht teilzeitgeeignet.

Die ausgeschriebene Tätigkeit darf von Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, nur ausgeübt werden, wenn ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen wird. Vor Beginn der Tätigkeit ist deshalb entweder eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass ein den Empfehlungen der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) entsprechender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern besteht. Kann aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden, ist dies ebenfalls durch ein ärztliches Zeugnis zu belegen.

  • abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit
  • sichere Bezahlung und krisenfester Arbeitsplatz
  • Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
  • sechs Wochen Urlaub im Jahr
  • zusätzliche Arbeitsbefreiung im Form von Regenerationstagen für den Sozial- und Erziehungsdienst
  • Betreuung für Kinder von Mitarbeitenden bis drei Jahre bei unseren Stadtzwergen
  • zusätzliche pauschale Zulagengewährung für die Eingruppierung nach dem Sozial- und Erziehungsdienst
  • Jahressonderzahlung sowie betriebliche Altersvorsorge
  • leistungsorientierte Bezahlung
  • persönliche und fachliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Supervision
  • Firmenfitness in Zusammenarbeit mit dem Anbieter Hansefit
  • Zuschuss zum Deutschland- oder Jobticket
  • Rad-Leasing

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Noch nicht überzeugt? Dann komm uns gerne in der Jugendschutz- und Clearingstelle besuchen, schau dir die Stelle an und lass sie dir von den Teammitgliedern erläutern! Einfach anrufen und einen Termin vereinbaren. Wir freuen uns auf deinen Besuch!

Auskünfte zum Aufgabenbereich erteilt gern Torsten Tiedemann, Bereichsleiter der ambulanten und stationären Krisendienste, Telefon 0441 235-4425.

Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Lina Lübben, Fachdienst Personal und Organisation, Telefon 0441 235-2789.

Wir verstehen Diversität als Bereicherung und haben uns mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt ausdrücklich dazu bekannt. Wir leben eine offene und tolerante Unternehmenskultur, in der alle Beschäftigten die gleiche Wertschätzung und Förderung erfahren und wünschen uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dazu beitragen.

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