Sozial aufgestellt

Berufsanerkennungsjahr

Allgemeine Informationen

Jeweils zum 1. Oktober eines Jahres kannst du bei uns dein Berufsanerkennungsjahr absolvieren, nach dessen erfolgreichem Abschluss die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (w/m/d) beziehungsweise Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (w/m/d) durch die betreuende Hochschule erteilt werden kann.

Voraussetzung für alle Praktikumsplätze ist ein in Deutschland abgeschlossenes Hochschulstudium mit dem Abschluss Bachelor of Arts auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, das zur Sozialarbeiterin, zum Sozialarbeiter, zur Sozialpädagogin oder zum Sozialpädagogen qualifiziert, und ein anschließendes Berufsanerkennungsjahr vorsieht.

Eine Fahrerlaubnis der Klasse B kann in einzelnen Bereichen wünschenswert sein.

  • ein interessantes und attraktives Aufgabengebiet
  • Hospitationsmöglichkeiten
  • fachliche Begleitung während des Anerkennungsjahres
  • interne Fortbildungsmöglichkeiten
  • gute Arbeitsatmosphäre
  • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes

Die Aufgabenbereiche sind so vielfältig wie die einzelnen Praktikumsstellen. In der Vergangenheit wurden Praktikantinnen und Praktikanten unter anderem im Allgemeinen Sozialdienst, in der Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement, in der Integrationssozialarbeit, der Jugendschutzstelle, im Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes oder anderen Bereichen eingesetzt. Je nach Bereich fallen unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte an.

Hast du Fragen?

Deine Fragen beantwortet dir gerne der Ausbildungsleiter Hannes Geers

Telefon: 0441 235-2785
E-Mail: hannes.geers[at]stadt-oldenburg.de