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Fachkräfte (w/m/d) Kindertagesstätten

Die Stadt Oldenburg ist zurzeit Trägerin von 15 Kindertagesstätten. In den Einrichtungen werden überwiegend Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren in Krippen- und Kindergartengruppen betreut. Einige dieser Kindertagesstätten arbeiten integrativ, um die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf sicherzustellen. Darüber hinaus werden in zwei Einrichtungen Kinder im Grundschulalter betreut.

Die städtischen Kindertagesstätten haben ein gemeinsames Leitbild für die Arbeit der Einrichtungen entwickelt. Hier gelangst Du zum Leitbild » (PDF, 39,9 KB, barrierefrei).

Weitere Informationen zu den städtischen Kindertagesstätten findest Du hier ».

Formale Voraussetzungen

 

Pädagogische Fachkräfte

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/zum sozialpädagogischen Assistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik

 

Sozialpädagogische Fachkräfte

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Erzieher/in oder
  • abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (FH) beziehungsweise Bachelor/Master of Arts (FH/Uni) mit dem Schwerpunkt Soziale Arbeit (Elementarpädagogik) oder
  • abgeschlossenes Studium der Kindheitspädagogik

Für die Arbeit in einer Krippe sind zudem Berufserfahrung in der Arbeit mit unter dreijährigen Kindern oder entsprechende Zusatzqualifikationen wünschenswert.

 

Heilpädagogische Fachkraft

  • Berufsausbildung als Heilpädagogin/Heilpädagoge, Heilerziehungspfleger/in, Erzieher/in mit berufsbegleitender Langzeitfortbildung Integration oder ein Fachhochschul- oder Hochschulabschluss mit dem Schwerpunkt Inklusive Frühpädagogik

 

Fachkraft Sprachbildung

  • Bewerbungen von sprachtherapeutischen Fachkräften (zum Beispiel Logopädin/Logopäde, Sprachheilpädagogin/Sprachheilpädagoge) können nur berücksichtigt werden, wenn sie über einschlägige berufliche Erfahrungen im frühkindlichen Bereich verfügen
  • Zusatzqualifiktationen in den Bereichen sprachliche Bildungsarbeit und Erwachsenenbildung wünschenswert (Näheres zu den Anforderungen der beruflichen Qualifikation unter: http://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/service/faqs/)

 

Fachliche und soziale Kompetenzen

  • Freude an der eigenständigen Arbeit in den Bereichen Bildung, Erziehung und Betreuung 
  • Fähigkeit, alle Kinder entsprechend der Vielfalt des menschlichen Lebens unterschiedslos einzubinden und jedes Kind entsprechend seiner Bedürfnisse individuell zu fördern
  • Reflexionsvermögen bezogen auf die eigene Haltung in der Arbeit mit Kindern, Eltern und dem Team 
  • angemessene kommunikative Fähigkeiten
  • Flexibilität und Kreativität sowie Begeisterungsfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit

Die ausgeschriebene Tätigkeit darf nur ausgeübt werden, wenn ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen wird. Vor Beginn der Tätigkeit ist deshalb entweder eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass ein den Empfehlungen der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) entsprechender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern besteht. Kann aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden, ist dies ebenfalls durch ein ärztliches Zeugnis zu belegen.

  • für pädagogische/sozialpädagogische Fachkräfte je nach Qualifikation eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe S 3 oder Entgeltgruppe S 8a TVöD
  • für heilpädagogische Fachkrafte je nach Qualifikation eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe S 8b oder Entgeltgruppe S 9 TVöD 
  • für Fachkräfte Sprachbildung eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe S 8b TVöD
  • abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit
  • sichere Bezahlung und krisenfester Arbeitsplatz
  • Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
  • flexible Arbeitszeiten und -formen
  • sechs Wochen Urlaub im Jahr
  • minutengenaue Erfassung der Arbeitszeit; Überstunden werden durch Freizeit abgebaut
  • leistungsorientierte Bezahlung
  • persönliche und fachliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Sport-, Entspannungs- und Gesundheitskurse im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Jobticket

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Auskünfte zum Aufgabenbereich erteilt gern Ramona de Bruijne, Telefon 0441 235-4787, vom Amt für Jugend und Familie.

Fragen zum Bewerbungsverfahren beantworten Anna Bültermann, Telefon 0441 235-2332, und Annett Mönch, Telefon 0441 235-3474, vom Fachdienst Personal und Organisation.

 

Bitte gib in deiner Initiativbewerbung deine gewünschten Präferenzen (Tätigkeitsfelder/Wochenarbeitszeit/Entgeltgruppe) an.

Die Stadt Oldenburg freut sich auf Menschen, die ihr Leben verantwortungsbewusst und aktiv gestalten - im Beruf und zuhause. Daher bieten wir flexible Arbeitszeiten und attraktive Angebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Darüber hinaus fördern wir die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben.

Wir verstehen Diversität als Bereicherung und haben uns mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt ausdrücklich dazu bekannt. Wir leben eine offene und tolerante Unternehmenskultur, in der alle Beschäftigten die gleiche Wertschätzung und Förderung erfahren und wünschen uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dazu beitragen.

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